Kosterski Steuer- & Wirtschaftsberatung

Service

Am Anfang war Ihre Idee - ein eigenes Unternehmen zu gründen. Bereits in der Gründungsphase kann eine gute Beratung für den zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Rechtsformvergleich

Rechtsformunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern unter anderem auch sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte daher unbedingt eine Expertin bzw. ein Experte zurate gezogen werden.

Personengesellschaft (OG, KG)Kapitalgesellschaft (GmbH, FlexCo)
GründungskostenGeringe Kosten;
Gesellschaftsvertrag ist formfrei;
Firmenbuch-Eintragungsgebühr ist zu entrichten
Höhere Gründungskosten;
Firmenbuch-Eintragungsgebühr ist zu entrichten;
KapitalGesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe;
Einlage einer Arbeitsleistung ist möglich
Mindestkapital einer GmbH beträgt € 10.000,00; (ab 2024);
HaftungOG: alle Gesellschafter haften unbeschränkt;
KG: zumindest einer der Gesellschafter muss unbeschränkt haften (Komplementär);
die restlichen Gesellschafter haften grundsätzlich beschränkt mit ihrer Hafteinlage (Kommanditisten);
Höhe der Hafteinlage ist frei wählbar und im Firmenbuch einzutragen
Gesellschafter haften beschränkt;
Vorsicht bei eigenkapitalersetzenden Leistungen (Gesellschafterkredite an nicht kreditwürdige Kapitalgesellschaften);
verschuldensabhängige Geschäftsführer-Haftung u. a. für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und verspätete Anmeldung der Insolvenz
Entnahmen/ AusschüttungEntnahme durch den Komplementär prinzipiell immer möglich;
Kommanditist hat nur ein Gewinnentnahmerecht
Ausschüttung des Bilanzgewinnes nur mit einem Gesellschafterbeschluss möglich
Steuersubjekt/ BesteuerungssystematikGesellschaft hat ihren Gewinn/Verlust zu ermitteln;
der ermittelte Gewinn ist entsprechend den Beteiligungsverhältnissen auf die Gesellschafter aufzuteilen;
Gewinn-/Verlustanteil unterliegt bei den natürlichen Personen als Gesellschafter der Einkommensteuer, bei juristischen Personen der Körperschaftsteuer;
Sonderbilanzen der Gesellschafter (z. B. für Firmenwert bei Beteiligungserwerb) ergänzen die Ergebnisermittlung
Die Gesellschaft selbst ist Steuersubjekt;
unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer;
Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) und sind bei natürlichen Personen endbesteuert;
KESt ist von der Kapitalgesellschaft an das Finanzamt abzuführen
VerlustausgleichVerluste werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet (Transparenzprinzip)Verluste bleiben bei der Gesellschaft (Trennungsprinzip);
Abmilderung durch Gruppenbesteuerung
GewinnfreibetragNatürliche Personen können bei betrieblichen Einkünften einen Grundfreibetrag von 15 % des Gewinns geltend machen; maximal jedoch 15 % von € 33.000,00 (ab 2024); darüber hinaus steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu (gestaffelte Prozentsätze); der Freibetrag kann allerdings in Summe maximal € 46.400,00 betragen; der Grundfreibetrag steht auch Basispauschalierern zuKapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen
ThesaurierungNicht entnommene Gewinne werden nicht begünstigt besteuertNicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftsteuer belastet;

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

zum Seitenanfang
Kosterski Steuer- & Wirtschaftsberatung work Tiefer Graben 9/1 1010 Wien Österreich work +43153209400 cell +436641277955 fax +431315454533 http:/www.kosterski.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369